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Pressemitteilung
Uns als den Anwälten der Familie Eisenberg wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg nunmehr die Stellungnahme des Bayerischen Landeskriminalamts vom 20.10.2009 zu dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Münster vom 05.09.2009, Verfasser PD Dr. med. B. Karger, übermittelt.
Wir haben hierzu gegenüber der Staatsanwaltschaft zunächst kurz Stellung genommen. Abschließend werden wir uns gegenüber der Staatsanwaltschaft äußern, sobald die von Herrn Dr. Karger zugesagte Stellungnahme zu dem nunmehrigen Gutachten des BLKA vorliegt.
In unserer Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft haben wir schon vorab darauf hingewiesen, dass entscheidende Feststellungen in der Stellungnahme des Bayerischen Landeskriminalamts nicht zutreffend sind.
In diesem Zusammenhang ist besonders auffällig, dass das BLKA in seinem ursprünglichen Gutachten, bestehend aus vier Teilgutachten und einem Ergänzungsgutachten, die charakteristischen Blutspritzmuster an der Wand des Eingangsbereiches vollkommen ignoriert hat. An Hand dieser Blutanhaftungen konnte der Sachverständige Dr. Karger die Position des Schützen, der die letztendlich tödlichen Schüsse abgegeben hat, rekonstruieren.
Nachdem das LKA nunmehr mit diesem Befund konfrontiert worden ist, versucht das BLKA die von ihm ursprünglich überhaupt nicht beachteten Blutspritzer dadurch zu erklären, dass diese beim Abtransport des tödlich verletzten Tennessee Eisenberg entstanden sein sollen.
Diese Auffassung halten wir für abwegig, da die Blutspritzer an der Wand eine Höhe bis zu 130 cm erreichen.
Wir haben daher angeregt, diese Frage einem Gerichtsmediziner ausserhalb Bayerns zur Prüfung vorzulegen, da das Vertrauen der Familie in die Bayerischen Ermittlungsbehörden nachhaltig gestört ist.
Zum wiederholten Mal haben wir auch angeregt, den auch im Hinblick auf die nunmehr vorliegende Stellungnahme des BLKA absolut geboten erscheinenden Augenschein mit Tatrekonstruktion durchzuführen.
Regensburg, 29.10.2009
Rechtsanwalt von Kietzell
Ludwig-Eckert-Str. 8
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Rechtsanwalt Tesseraux
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Rechtsanwalt Andreas Tronicsek
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"HIER" Presseerklärung vom 29.10.2009 als PDF herunterladen.
Pressemitteilung
Gestern, am 16.09.2009, haben wir, die unterfertigten Rechtsvertreter der Angehörigen des getöteten Tennessee Eisenberg das Privatgutachten des Sachverständigen PD Dr. B. Karger, Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster, der Staatsanwaltschaft Regensburg übergeben.
Das Gutachten rekonstruiert den Geschehensablauf vom 30.04.2009 und kommt zu dem nachvollziehbaren Ergebnis, dass die letztlich den Tod herbeiführenden Schüsse in den Brustkorb und das Herz des T.E. zeitlich gesehen am Ende des gesamten Vorfalls abgegeben wurden.
Anders als das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen halten wir es für sehr fraglich, ob zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Nothilfe oder Notwehr vorlagen.
Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass T.E. nach dem Ergebnis des Gutachtens zu diesem Zeitpunkt bereits von 8 Polizeikugeln getroffen und schwerst verletzt war. Er hatte ein zerschossenes Kniegelenk und einen durchschossenen Oberarmknochen, einen Steckschuss in der Lunge sowie weitere Treffer an den Extremitäten erhalten.
Des Weiteren befand sich der Schütze zum Zeitpunkt der Abgabe der vier Schüsse in den Brustbereich des T.E. bereits im Eingangsbereich der offen stehenden Haustür. Im Haus hielt sich kein weiterer Polizeibeamter in Gefahrenlage mehr auf, so dass nicht erklärlich ist, weshalb zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch geschossen wurde.
Außerdem handelte es sich bei dem Schützen um einen Polizeibeamten mit Spezialausbildung in Selbstverteidigung, der fast 6 Jahre lang beim USK Dienst getan hat.
Notwehr steht aber immer unter der Prämisse der Erforderlichkeit einer konkreten Verteidigungshandlung.
Wir haben die StA Regensburg um ein Gespräch gebeten, um unsere Sicht des Geschehensablaufs und die Folgerungen für das Ermittlungsverfahren darzustellen. Außerdem haben wir eine Tatrekonstruktion vor Ort beantragt.
In Abhängigkeit von einem solchen Gespräch und seinem Ergebnis bleiben sodann weitere Überlegungen und weitere Schritte vorbehalten.
Regensburg 17.09.2009
Rechtsanwalt von Kietzell
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Presseerklärung
Am 30. April 2009 vormittags wurde in Regensburg ein 24-jähriger Student von ca. 13 Geschossen aus Polizeipistolen getötet. Er wurde regelrecht durchsiebt. Er war ein junger Mann, der bis zu diesem Zeitpunkt völlig unauffällig gelebt hatte und mit dem Gesetz bis dahin noch nie in Konflikt gekommen war. Er war ein junger Mann, der allgemein als musisch begabt, nachdenklich, engagiert und zurückhaltend geschildert wird und sich bis kurz vor seinem Tod in einer musikalischen Ausbildung befand.
Unsere Mandanten, Vater und Bruder des Getöteten Tennessee Eisenberg sind fassungslos, entsetzt, schockiert und betroffen. Sie verstehen nicht, warum ihr Sohn und Bruder sterben musste.
Sie wollen die Wahrheit über den Hergang des Dramas wissen und nicht mit Plattitüden und Informationsbrocken abgespeist werden.
Auch für uns, die als Nebenklägervertreter beauftragten RAe von Kietzell und Tesseraux, Regensburg, ist völlig unverständlich, wie sich die Situation so zuspitzen konnte, dass angeblich keine andere Möglichkeit mehr bestanden haben soll, als Tennessee zu töten.
Wir fragen uns:
- Wie lautete eigentlich der Notruf?
- War in diesem Notruf wirklich von "Amoklauf" die Rede, wie dies in der Presse kolportiert wurde?
- Mit wem stand die Polizei im Dialog um die örtliche und personale Situation zu klären?
- Welche Informationen hatten die uniformierten und zivilen Einsatzkräfte erhalten die zum Tatort führen?
- Woher kam die Erkenntnis, Tennessee habe "durchgedreht"?
- Welche Informationen hatte die Polizei zum Zeitpunkt des Einsatzbeginns über die Gefährdungslage? Ging die Polizei davon aus, dass Dritte gefährdet seien oder nur Tennessee selbst, ob er mithin sich selbst etwas antun wollte?
- Woher hatte die Polizei Informationen zur Wohnungssituation und dazu inwieweit das Anwesen bewohnt war und Anwohner zu Hause?
- Gab es einen Einsatzleiter vor Ort? Ordnete dieser eine bestimmte Vorgehensweise an oder erfolgte der Einsatz unkoordiniert?
- Waren es demnach lediglich die Polizisten vor Ort, die selbstständig entschieden haben oder gab es eine übergeordnete Einsatzleitung, die das Vorgehen festlegte?
- Wurde ein deeskalierendes Vorgehen überhaupt in Erwägung gezogen?
- Bildlich gesprochen:
Wie viele Stoppzeichen haben die beteiligten Beamten überfahren, um sich in der Situation wiederzufinden, in der nur noch der "finale Rettungsschuss" übrig blieb? - Wurde ein im Umgang mit einem "verwirrten" Menschen (so der polizeiliche Eindruck laut Bericht der MZ vom 14. Mai 2009) erfahrener Verhandler bzw. Polizeipsychologe herbeigerufen oder ein solcher zum Vorfall hinzugezogen?
- Gab es wirklich keine weiteren Handlungsalternativen als den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken?
- Warum sollte es glaubhaft sein, dass - vermutlich - acht bis zehn ausgebildete Polizeibeamte mit einem schlank gewachsenen, körperlich feingliedrigen 24-jährigen Studenten nicht anders als durch tödliche Schüsse fertig werden, auch wenn dieser ein Messer hat?
- Warum wurde ihm auch in den Rücken geschossen?
Wir sind der Auffassung, dass die Frage von Handlungsalternativen und Einsatztaktik mit der strafrechtlichen Bewertung der Situation sehr wohl zu tun haben. Handlungsalternativen, und vor allem die Frage der Möglichkeit der Vermeidung einer Notwehrsituation können ohne Zweifel zu einer Einschränkung des Notwehrrechts führen.
Es wird Zeit, dass die Tatsachen des Einsatzverlaufes vollständig bekannt werden. Die jetzt vorliegenden Aktenteile schaffen nach erster Bewertung keine Klarheit, sie sind zu unvollständig und die enthaltenen Angaben der verschiedenen Polizeibeamten sind zu widersprüchlich.
Regensburg, den 14.05.2009
Rechtsanwalt von Kietzell
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Rechtsanwalt Andreas Tronicsek
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